Das Finanzamt kontaktiert Privatleute bei Bewertungsanlässen wie Erbschaft und Schenkung. Geht es um den Erwerb, der Nutzung oder Veräußerung von Immobilien in Zusammenhang mit Betriebsvermögen, werden Unternehmer ebenfalls vom Finanzamt kontaktiert.
Mit anderen Worten, immer wenn es um Steuern geht. In diesen Fällen ist es sinnvoll die Unterstützung eines unabhängigen Immobiliengutachters zu beauftragen.
Das Finanzamt bestimmt den Wert einer Immobilie in den meisten Fällen ohne das Objekt zu besichtigen. Eine Berücksichtigung des individuellen Zustands und Besonderheiten der Immobilie (zum Beispiel Bauschäden, notwendige Modernisierung) werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Ein erhöhter Immobilienwert nach diesem vereinfachten Verfahren könnte die Folge sein.
Ein Verkehrswertgutachten dagegen liefert Eigentümern, Erben und Beteiligten unabhängig und gerichtsfest den realistischen Wert Ihrer Immobilie.
Sprechen Sie uns an damit wir Sie unverbindlich und persönlich beraten können.
Mark Pedigrew
Diplom-Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (F)
0211 59815566
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Kurzfristige Termine sind möglich.