0211 59815566
info@abc-gutachterkanzlei.de
Gerne können SIe uns unverbindlich anrufen um in einem persönlichen Gespräch zu erfahren welche Leistung wirklich zu Ihrem individuellen Anliegen passt. Es muss nicht immer ein Verkehrswertgutachten sein.
Honorar in Anlehnung an die BVS-Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung
Privatimmobilien 825,00 € zzgl. MwSt.
Weitere Immobilienarten auf Anfrage
Bei Gerichtsgutachten richtet sich das Honorar für ein Gutachten nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Es gilt das Vergütungsprinzip.
Bemessungsgrundlage ist hierfür der Zeit- und Materialaufwand. Auch hier sind alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Bewertung von Immobilien und Beurteilung von Bauschäden gilt die Honorargruppe 6.