Es kommt nicht selten vor, dass Personen einen (gerichtlich bestellten) Berufsbetreuer benötigen. Der Berufsbetreuer hat als gesetzlicher Vertreter die Aufgabe die Person in zahlreichen Lebensbereichen zu unterstützen und die Interessen des Betreuten zu regeln.
Ein Beispiel:
Besitzt die betreute Person eine Immobilie und muss diese verkauft werden - zum Beispiel um einen Heimplatz zu finanzieren - , wird vom Vormundschaftsgericht ein Verkehrswertgutachten verlangt. Dieses Gutachten schützt die finanziellen Interessen des Betreuten und sichert vor finanziellen Schäden ab. Bei einem Verkauf der Immobilie ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sorgt gegenüber dem Vormundschaftsgericht sowie Erben, Familienmitgliedern und Finanzamt für eine gerichtsfeste, unabhängige und zuverlässige Bewertung des Immobilienwertes.
Des Weiteren schützt ein Verkehrswertgutachten dem Berufsbetreuer vor fehlerhaften Einschätzungen und eventuellen Regressansprüchen.
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Mark Pedigrew
Diplom-Sachverständiger (DIA)
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (F)
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